Willkommen beim Schweizerischen Mieterschutz
Mit einer Kündigung wird das Mietverhältnis einseitig – also entweder durch den Vermieter oder durch den Mieter – beendet. Dabei müssen die im Mietvertrag vereinbarten oder gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Lassen Sie sich frühzeitig vor Ausspruch einer eigenen Kündigung oder nach Erhalt einer Kündigung vom Vermieter durch den Mieterschutz beraten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Mietvertrag korrekt zu beenden oder gegen Kündigungen vorzugehen.
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Der Mieterschutz unterstützt alle Mitglieder dabei, den Mietvertrag korrekt zu beenden oder gegen Kündigungen vorzugehen.
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Für dringende Anliegen rund um die Wohnungskündigung ist der Mieterschutz auch per Helpline für Sie zu erreichen.